
FIDA 2025: Was sich für Versicherungsberater ändert
Neue Provisionsobergrenzen, obligatorische Weiterbildung, FINMA-Register: alles, was Sie vor Ende 2026 wissen müssen.
- 1. FINMA-Register obligatorisch für ungebundene Vermittler
- 2. Weiterbildung: mindestens 15 Stunden pro Jahr
- 3. Verschärfte Informationspflicht
- 4. Gedeckelte Provisionen
- 5. Dokumentation der Beratung (Beratungsprotokoll)
- Und die Sanktionen?
- Was ist konkret vor Ende 2026 zu tun?
- Und was bedeutet das für die Leads?
Das revidierte Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) — verkürzt oft FIDA 2025 genannt — tritt am 1. Januar 2026 vollständig in Kraft. Diese Reform verändert die Ausübung des Vermittlerberufs in der Schweiz grundlegend. Hier das Wesentliche für Versicherungsvermittler und -berater.
Berater, die nicht im FINMA-Register eingetragen sind , dürfen nach dem 31. Dezember 2026 nicht mehr tätig sein. Das Verfahren dauert 2-4 Monate. Wenn Sie noch nicht eingetragen sind, ist jetzt der Zeitpunkt, es zu tun.
1. FINMA-Register obligatorisch für ungebundene Vermittler
Alle ungebundenen Versicherungsvermittler (= unabhängige Berater, die für mehrere Versicherer tätig sind) müssen im öffentlichen Register der FINMA eingetragen sein. Ohne diese Eintragung dürfen Sie keine Provisionen mehr vereinnahmen.
Voraussetzungen für die Eintragung
- Abgeschlossene Grundausbildung (Diplom IAF, EHB, VBV oder gleichwertig)
- Einwandfreier Strafregisterauszug (Auszug jünger als 3 Monate)
- Berufshaftpflichtversicherung Mindestdeckung 2 Mio. CHF pro Schadenfall
- Organisatorische Compliance dokumentiert (interne Prozesse)
- Hinterlegung einer Kaution von 10 000 CHF (oder Bankgarantie)
Durchschnittliche Bearbeitungsdauer bei der FINMA: 6 bis 14 Wochen je nach Komplexität des Dossiers.
2. Weiterbildung: mindestens 15 Stunden pro Jahr
Jeder Berater muss 15 Stunden Weiterbildung pro Jahr nachweisen, davon mindestens 5 Stunden zum Thema Compliance (GwG, DSG, Informationspflicht, Umgang mit Interessenkonflikten).
Organisationen wie der VBV (Berufsbildungsverband der Versicherungswirtschaft), die ASSPP (Schweizerische Vereinigung der Vorsorgefachleute) oder Cicero bieten anerkannte Lehrgänge an, oft im Fernunterricht. Jährliches Budget: 600 bis 1 500 CHF pro Berater.
3. Verschärfte Informationspflicht
Vor jedem Vertragsabschluss muss der Kunde ein schriftliches Dokument erhalten, das schwarz auf weiss festhält:
- Der Status des Beraters (gebunden oder ungebunden)
- Die Vergütung (Provision, Honorar, Betrag oder Bandbreite)
- Die Die üblichen Partnerversicherer
- Die potenziellen Interessenkonflikte und ihr Umgang damit
- Die Rechtsmittel im Streitfall
Dieses Dokument muss vom Kunden VOR jedem konkreten Angebot unterzeichnet werden. Die Unterschrift kann handschriftlich, elektronisch (Skribble, Yousign) oder per ausdrücklicher Empfangsbestätigung erfolgen.
4. Gedeckelte Provisionen
Für die Krankenzusatzversicherung ist die Provision pro Vertrag künftig gedeckelt auf:
| Zeitraum | Provisionsobergrenze | Sanktion bei Überschreitung |
|---|---|---|
| Jahr 1 | 1 500 CHF max | Verwarnung + Anpassung |
| Jahre 2-7 | 25 % der Jahresprämie | Busse bis zu 100 000 CHF |
| Nach 7 Jahren | Keine weitere Provision | Entzug der Zulassung möglich |
Für Lebensversicherungen und die gebundene Vorsorge (3a) bleiben die bestehenden Obergrenzen in Kraft (FINMA-Rundschreiben 2008).
5. Dokumentation der Beratung (Beratungsprotokoll)
Jeder Termin muss ein vom Kunden unterzeichnetes Beratungsprotokoll ergeben, das Folgendes festhält:
- Der Ermittelter Bedarf (Analyse der Situation)
- Die Vergleichsanalyse (mindestens 2-3 geprüfte Produkte)
- Der Empfohlenes Produkt und dessen Begründung
- Die Gebühren und Provisionen in Verbindung mit dem Produkt
- Die Verworfene Alternativen und die Gründe dafür
Aufbewahrungspflicht: 10 Jahre. Im Streitfall mit einem Kunden (Verfahren vor der FINMA oder dem Ombudsman) gilt: fehlende Dokumentation = Verschuldensvermutung zulasten des Beraters.
Und die Sanktionen?
Die FINMA kann verhängen: Verwarnung, Busse bis zu 100 000 CHF, befristetes Tätigkeitsverbot (6-24 Monate), endgültiger Entzug der Zulassung. Die FINMA hat 2025 bereits 14 Berater sanktioniert — und der Trend beschleunigt sich 2026.
Was ist konkret vor Ende 2026 zu tun?
- Ihre Eintragung im FINMA-Register prüfen (oder das Dossier sofort einreichen, falls noch nicht geschehen)
- Ihre Berufshaftpflichtversicherung aktualisieren (Mindestdeckung 2 Mio. CHF)
- Sich bei einem anerkannten Weiterbildungsanbieter anmelden
- Ihre Kundeninformationsdokumente überarbeiten (mit Angabe der Vergütung)
- Ein Archivierungssystem für 10 Jahre einrichten (gesicherte Schweizer Cloud wie Infomaniak oder Tresorit)
- Ihren Vertriebs-Stack (CRM, Verträge) auf Konformität prüfen
- Ihre Teams zu den neuen Pflichten schulen
Und was bedeutet das für die Leads?
Die verschärfte Informationspflicht verlangt eine lückenlosere Nachvollziehbarkeit der Customer Journey. Die Leads, die Sie kaufen, müssen mit zeitgestempeltem Opt-in-Nachweis, identifizierbarer Quelle und aktiver Widerrufsmöglichkeit geliefert werden. Das ist nicht verhandelbar.
Bei LeadPartner wird jeder Lead mit seinem Opt-in-Zertifikat geliefert (URL, IP, Zeitstempel, Kampagnenquelle) — automatisch konform mit DSGVO/DSG und den Anforderungen des VAG. Wenn das bei Ihrem Anbieter nicht der Fall ist, ist das ein Warnsignal.
Brauchen Sie einen VAG-konformen Partner?
Unsere leads kommen mit zeitgestempeltes Opt-in-Zertifikat — 100 % konform.
Termin vereinbaren →




+41 77 225 81 10